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OLG Dresden, 01.12.2014 - 20 UF 875/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Einlegung der Beschwerde durch einen Versorgungsträger
- rechtsportal.de
VersAusglG § 18 Abs. 1 ; VersAusglG § 27
Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Einlegung der Beschwerde durch einen Versorgungsträger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 21.05.2014 - 2 F 1773/13
- OLG Dresden, 01.12.2014 - 20 UF 875/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1318
- FamRZ 2015, 1032
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 12.08.2014 - 19 WF 783/14
Gegenstand eines ausgesetzten und wieder aufgenommenen Verfahrens über den …
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2014 - 20 UF 875/14
Entscheidend für den Wert des wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das Einkommen der ehemaligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages (OLG Dresden, Beschluss vom 12.08.2014, 19 WF 783/14, juris). - BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Dresden, 01.12.2014 - 20 UF 875/14
Die Teilanfechtung sei möglich, weil bei mehreren Anrechten der Ehegatten die Teilung innerhalb der einzelnen Versorgung erfolge und die Entscheidungen zu den jeweiligen Anrechten nicht voneinander abhängig seien (Beschluss vom 26.01.2011, XII ZB 504/10, juris, Rdn. 17).
- OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 2 UF 126/13
Rechtskraft des Versorgungsausgleichs
Das OLG Dresden (Beschluss vom 1. Dezember 2014 zu Az.: 20 UF 875/14, zitiert nach Juris, Rn. 21) hat sich für eine vollständige Überprüfung des Versorgungsausgleichs ausgesprochen. - OLG Celle, 29.02.2016 - 21 UF 295/15
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich gleichartiger, im …
Angesichts dessen kann das Rechtsmittel - jedenfalls im hier vorliegenden Regelfall - auf ein bestimmtes Anrecht beschränkt werden (vgl. BGH FamRZ 2011, 547 ff.), so dass das Beschwerdegericht daran gehindert ist, auch den Ausgleich der anderen Anrechte einer Überprüfung zu unterziehen (a. A. OLG Dresden, NJW 2015, 1318 f.). - OLG Köln, 11.02.2016 - 10 UF 77/14
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte
Beides setzt voraus, dass die Beschwerde eines Versorgungsträgers gerade nicht dazu führt, dass der gesamte Versorgungsausgleich der Überprüfung des Beschwerdegerichts unterliegt (so aber z.B. OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.09.2012 - 14 UF 22/11, FamRZ 2013, 136; OLG Dresden, Beschl. v. 01.12.2014 - 20 UF 875/14, FamRZ 2015, 1032).